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Muss ich klagen, wenn ich mit den Energiepreisen nicht einverstanden bin?

07.03.2023

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Mit dem raschen Angebot des neuen Stromprodukts ab 1. Juli 2023 inkl einer Preisgarantie bis März 2025 schaffen wir für unsere Kund:innen und die illwerke vkw Klarheit, Stabilität und Rechtssicherheit. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Vorarlberg, mit denen wir über dieses Gesamtpaket verhandelt haben, sehen wir diese Frage für die Kund:innen als bestmöglich erledigt und damit keinen Rückabwicklungsbedarf für die vergangene Preiserhöhung.